
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum HMC Project Call 2025
Letzte Aktualisierung: 03.03.2025
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier: https://helmholtz-metadaten.de/project-call-2025
Zeitplan: Fristen und Termine
Die HMC-Projektausschreibung beginnt am 4. März 2025 und endet am 30. Mai 2025. Bewerber werden gebeten, sich vor der Einreichung ihrer Bewerbung mit ihrem fachspezifischen Hub in Verbindung zu setzen.
Zusätzlich werden zwei Informationsveranstaltungen angeboten.
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden alle eingereichten Anträge auf formale Korrektheit überprüft und anschließend von einem internationalen, unabhängigen Gremium begutachtet. Nach erfolgreicher Begutachtung entscheidet der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, welche Anträge gefördert werden.
Die geförderten Projekte werden schriftlich per Brief des Präsidenten über die Entscheidung informiert und sollen voraussichtlich zwischen Januar und April 2026 starten.
Das geplante Verfahren ist wie folgt:
Datum | Ereignis oder Maßnahme |
4. März 2025 | Bekanntgabe der HMC-Projektausschreibung. Einreichungen erfolgen über: |
20. März 2025 | HMC-Projektausschreibung 2025 Informationsveranstaltung 1 |
4. April 2025 | HMC-Projektausschreibung 2025 Informationsveranstaltung 2 |
30. Mai 2025 | Einreichschluss für Projektanträge |
Juni 2025 | Prüfung der Anträge auf Einhaltung der formalen Kriterien |
Juli – August 2025 | Begutachtung der Anträge durch Gremienmitglieder anhand der Vergabekriterien |
September 2025 | Bewertung durch die Gremienmitglieder |
Oktober 2025 | Förderentscheidung durch den Präsidenten, Förderverträge zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft und dem einreichenden Zentrum werden ausgearbeitet |
Januar – April 2026 | Start der HMC-Projekte |
Bewerbungen können unter https://proposals.helmholtz-metadaten.de eingereicht werden.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 2 Jahre. Erste praktische Ergebnisse (Deliverables, Meilensteine) und vielversprechende Prototypen werden im ersten oder zweiten Quartal 2027 erwartet, d.h. ein Jahr nach Beginn der Förderung. Die Ergebnisse sollen das wachsende HMC-Netzwerk unterstützen und anregen. In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse auf der HMC-Konferenz 2027 und 2028 präsentiert.
Die Projektergebnisse sollen mittelfristig für HMC und die Helmholtz-Gemeinschaft nutzbar gemacht werden. Das bedeutet z. B., dass Software und Algorithmen Open Source sein müssen (gemäß einer von der OSI anerkannten Lizenz) und Methoden, Referenzdaten, Berichte sowie Publikationen der Projektergebnisse als Open Access verfügbar gemacht werden müssen.
Formale Kriterien
Nein, Erweiterungen bestehender Projekte können nicht gefördert werden. Neue Projekte, die auf zuvor geförderten Projekten aufbauen, können jedoch eingereicht werden.
Ja, überarbeitete Projektvorschläge, die in einer früheren HMC-Projektausschreibung nicht gefördert wurden, können erneut eingereicht werden.
Dafür muss im HMC-Projekt-Submission-Portal ein neues Projekt erstellt und die überarbeitete Bewerbung hochgeladen werden. Bitte vermerken Sie dies im Portal an der entsprechenden Checkbox und fügen Sie eine kurze Beschreibung der vorgenommenen Änderungen bei (max. 1 Seite, als Anhang beizufügen).
Ein antragsberechtigter Vorschlag muss Partner aus mindestens zwei verschiedenen Helmholtz-Zentren (oder zwei AST-Programmen) umfassen. HMC ermutigt zur Einreichung interdisziplinärer Vorschläge aus verschiedenen Helmholtz-Forschungsbereichen. Antragsteller müssen ein koordinierendes Zentrum und eine verantwortliche Person angeben. Koordinatoren dürfen maximal drei Projekte leiten, können aber an weiteren Projektvorschlägen teilnehmen.
Folgende Personen sind nicht berechtigt, an der Projektausschreibung teilzunehmen: Mitarbeitende von HMC-Einheiten (Hubs, FAIR Data Commons, HMC-Büro), Personen, die HMC wesentliche Unterstützung bieten oder anderweitig mit der Ausschreibung verbunden sind und Mitglieder des HMC Ausschuss für Zusammenarbeit, Lenkungsausschusses oder des Wissenschaftlichen Beirats.
Anträge, die für diese Ausschreibung eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig bei einer anderen Förderlinie der Helmholtz-Gemeinschaft oder einer anderen Förderlinie eingereicht worden sein bzw. es muss eine formale Ablehnung einer vorherigen Einreichung vorliegen.
Maximal 200.000 € können aus dem Initiativ- und Vernetzungsfonds (IVF) beantragt werden. Eine Gegenfinanzierung von mindestens demselben Betrag muss durch die teilnehmenden Zentren erfolgen, sodass eine Gesamtfinanzierung von ca. 400.000 € für maximal 2 Jahre möglich ist.
Die finanzielle Beteiligung der teilnehmenden Helmholtz-Zentren muss bei der Antragstellung durch ein unterschriebenes Schreiben des Direktoriums, entweder des administrativen, des wissenschaftlichen Leiters oder beider, bestätigt werden.
Eine Förderung erfolgt nur für Helmholtz-Zentren. In begründeten Fällen können auch hochqualifizierte Hochschulpartner in Deutschland gefördert werden.
Zu beantragende Mittel sind: Personal-, Reise- und Verbrauchskosten. Investitionen und Overhead können nicht beantragt werden.
Die bewilligten Mittel werden entsprechend den Abläufen des Initiativ- und Vernetzungsfonds (IVF) an das koordinierende Helmholtz-Zentrum ausgezahlt und müssen in eigener Verantwortung an die Partner verteilt werden.
Maximal 70% der IVF-Mittel können an ein Helmholtz-Zentrum vergeben werden.
Nein, zusätzlich zu den mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Helmholtz-Zentren (oder zwei AST-Programmen) können auch externe Partner außerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft eingebunden werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung ausschließlich für Helmholtz-Zentren vorgesehen ist. In klar dokumentierten Fällen kann eine Förderung auch für hochqualifizierte Universitätspartner in Deutschland erfolgen.
Falls Sie planen, einen Antrag gemeinsam mit einer Universität einzureichen, beachten Sie bitte Folgendes: Aus der Projektlogik muss eindeutig hervorgehen, dass die Kooperation mit der Universität für den Projekterfolg zwingend erforderlich ist und dass auch der Mittelfluss notwendig ist.
Analog zu den Bestätigungsschreiben der beteiligten Helmholtz-Zentren (unterzeichnet von den Vorständen) muss dem Antrag ein Schreiben der beteiligten Universität beigefügt werden. Dieses sollte die Unterstützung der Universität, die strategische Bedeutung der Zusammenarbeit sowie den Mittelfluss bestätigen. Zudem müssen in dem Schreiben auch die von der Universität bereitgestellten Eigenmittel angegeben werden. Das Schreiben muss von der Universitätsleitung oder mindestens der Fakultätsleitung unterzeichnet sein – eine Unterschrift allein durch den unmittelbaren Mittelempfänger bzw. die Professur reicht nicht aus.
Für die Erstellung des Antrags stehen Vorlagen zur Verfügung.
Ein Antrag MUSS als eine einzelne PDF-Datei eingereicht und wie folgt formatiert sein:
Einzelne PDF-Datei
Seitenformat: A4 (Hochformat)
Schriftart: Arial, 12pt
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder: Oben/Links/Rechts/Unten: 2,5/2,5/2,5/2,0 cm
Sprache: Englisch
Budgetangabe: EUR x00.000,00
Literaturverweise: Harvard-Zitationsstil
Zusätzlich müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
Abstract: max. 1.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Schlagwörter: max. 10
Antragstext (inkl. Abbildungen, Anhänge ausgenommen): max. 6 Seiten
Literaturverzeichnis: max. 2 Seiten
Begründung für eine erneute Einreichung: max. 1 Seite
Kontakte, Beratung, Partnersuche
Antragsteller müssen mindestens einen HMC-Metadaten-Hub und/oder die Technologieeinheit FAIR Data Commons kontaktieren, um sich in der Antragsphase beraten zu lassen. Dies muss schriftlich von mindestens einem der jeweiligen HMC-Hub oder FAIR Data Commons-Koordinatoren bestätigt und in Abschnitt 3 des Antrags beigefügt werden.
HMC bietet verschiedene Möglichkeiten, um andere Interessierte kennenzulernen und als Projektpartner zu gewinnen:
Virtuelle Informationsveranstaltungen mit Networking-Bereich am 20.03.2025 und 04.04.2025 (weitere Informationen und Anmeldung über die jeweiligen Links)
Offene Sprechstunden
Mattermost-Kanal „HMC Public“ zur Vernetzung mit potenziellen Projektpartnern
Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Metadata Hub und/oder dem HMC-Office
Die Ergebnisse der fachspezifischen Hubs und des FAIR Data Commons werden regelmäßig unter https://helmholtz-metadaten.de/tools präsentiert. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einheit.
In HMC gibt es sechs fachspezifische Hubs, die an verschiedenen Zentren angesiedelt sind und den sechs Forschungsbereichen der Helmholtz-Gemeinschaft entsprechen: Luft-, Raumfahrt und Verkehr, Erde und Umwelt, Energie, Gesundheit, Information und Materie. Zusätzlich entwickelt und beschreibt die HMC-Einheit „FAIR Data Commons“ Technologien und Prozesse, um Metadaten über gemeinsame Schnittstellen und Dienste zugänglich und nutzbar zu machen.
Die verschiedenen Helmholtz-Zentren sind mindestens einem dieser sechs Forschungsbereiche zugeordnet. In der Regel ergibt sich aus dieser Zuordnung und der wissenschaftlichen Ausrichtung Ihres Antrags die Zugehörigkeit zu einem Hub. Falls Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns unter project-proposal(at)helmholtz-metadaten.de.
Für formale Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich bitte an project-proposal(at)helmholtz-metadaten.de. Darüber erreichen Sie das HMC-Office und das Helmholtz-Office.
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Metadata Hub.