Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum HMC Project Call 2026
Letzte Aktualisierung: 10.04.2026
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier: https://helmholtz-metadaten.de/project-call-2026
Zeitplan: Fristen und Termine
Der HMC-Projektaufruf beginnt am 13. April 2026 und endet am 03. Juli 2026. In diesem Zeitraum wird HMC zwei Informationsveranstaltungen mit Präsentationen zum Projektaufruf anbieten, bei denen Fragen gestellt werden können und Möglichkeiten zur Partnersuche bestehen. Da HMC großen Wert auf den Aufbau einer Gemeinschaft legt, werden Antragstellende gebeten, vor der Einreichung ihres Antrags Kontakt mit der zuständigen fachspezifischen Hub-Koordination aufzunehmen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden alle eingegangenen Anträge zunächst auf formale Korrektheit geprüft und anschließend von einem unabhängigen internationalen Gutachtergremium bewertet. Nach erfolgreicher Begutachtung entscheidet der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, welche Anträge gefördert werden.
Die geförderten Projekte werden schriftlich durch ein Schreiben des Präsidenten über die Entscheidung informiert und sollen anschließend innerhalb von sechs Monaten nach der Benachrichtigung beginnen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen im Budget- bzw. Finanzplan sowie zum geplanten Startdatum gemachten Angaben in der Regel verbindlich sind. Der Fördervertrag wird entsprechend erstellt.
Das geplante Verfahren ist wie folgt:
Datum | Ereignis oder Maßnahme |
13. April 2026 | Bekanntgabe der HMC-Projektausschreibung. Einreichungen erfolgen über: |
12. Mai 2026 | HMC-Projektausschreibung 2026 Informationsveranstaltung 1 |
03. Juni 2026 | HMC-Projektausschreibung 2026 Informationsveranstaltung 2 |
03. Juli 2026 | Einreichschluss für Projektanträge |
Juli 2026 | Prüfung der Anträge auf Einhaltung der formalen Kriterien |
August – Sept 2026 | Begutachtung der Anträge durch Gremienmitglieder anhand der Vergabekriterien |
Oktober 2026 | Bewertung durch die Gremienmitglieder |
Ende Nov 2026 | Förderentscheidung durch den Präsidenten, Förderverträge zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft und dem einreichenden Zentrum werden ausgearbeitet |
Januar – Juni 2027 | Start der HMC-Projekte |
Bewerbungen können unter https://proposals.helmholtz-metadaten.de eingereicht werden.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre. Erste praktische Ergebnisse sowie vielversprechende Prototypen werden ein Jahr nach Beginn der Förderung erwartet, d. h. im ersten bzw. zweiten Quartal des auf den Starttermin folgenden Jahres.
Die Ergebnisse sollen das wachsende HMC-Netzwerk unterstützen und weiter stärken. In diesem Zusammenhang sollen die Ergebnisse auf einer HMC-Konferenz im Jahr 2028 präsentiert werden. Die Endergebnisse sollen zudem auch bei HMC-Veranstaltungen vorgestellt werden, beispielsweise in einer Seminarreihe wie dem FAIR Friday.
Die Projektergebnisse sollen mittelfristig für HMC und die Helmholtz-Gemeinschaft nutzbar gemacht werden. Das bedeutet z. B., dass Software und Algorithmen Open Source sein müssen (gemäß einer von der OSI anerkannten Lizenz) und Methoden, Referenzdaten, Berichte sowie Publikationen der Projektergebnisse als Open Access verfügbar gemacht werden müssen.
Formale Kriterien
Nein, Verlängerungen bestehender Projekte können nicht gefördert werden. Neue Projekte, die auf Ergebnissen oder Werkzeugen bereits geförderter Projekte aufbauen, können jedoch eingereicht werden.
Ja, überarbeitete Projektanträge, die in einem vorherigen HMC-Projektaufruf nicht gefördert wurden, können erneut eingereicht werden.
Dazu erstellen Sie bitte ein neues Projekt im HMC-Projekt-Submission-Portal und laden den überarbeiteten Antrag hoch. Bei der erneuten Einreichung kennzeichnen Sie dies bitte im Portal über das entsprechende Kontrollkästchen und fügen Ihrer Bewerbung eine kurze Beschreibung der vorgenommenen Änderungen bei (max. 1 Seite, als Anhang einzureichen).
Anträge, die im Rahmen dieses Aufrufs eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig bei einer anderen Förderlinie der Helmholtz-Gemeinschaft oder einer anderen Förderlinie eingereicht worden sein. Das heißt, es muss eine formale Ablehnung einer vorherigen Einreichung vorliegen.
Der Förderaufruf richtet sich an alle Mitarbeitenden der Helmholtz-Gemeinschaft. Ein förderfähiger Antrag muss Partner aus mindestens zwei unterschiedlichen Helmholtz-Zentren (bzw. zwei unterschiedlichen AST-Programmen) umfassen, vorzugsweise mehr. HMC ermutigt ausdrücklich zur Einreichung interdisziplinärer Anträge aus verschiedenen Helmholtz-Forschungsbereichen. Antragstellende müssen ein koordinierendes Zentrum sowie eine verantwortliche Person benennen. Koordinatorinnen und Koordinatoren dürfen maximal drei Projekte leiten, können jedoch an weiteren Projektanträgen beteiligt sein. Externe Partner sind möglich.
Folgende Personen sind von der Teilnahme am Projektaufruf ausgeschlossen: Mitarbeitende der HMC-Einheiten (Hubs, FAIR Data Commons, HMC-Geschäftsstelle), Personen, die maßgebliche Unterstützung für HMC leisten, sowie alle weiteren Personen, die in irgendeiner Weise an der Vorbereitung des Projektaufrufs beteiligt waren. Dazu zählen auch Mitglieder des HMC Collaboration Board, des HMC Steering Board sowie des HMC Scientific Advisory Board.
Es können maximal 200.000 € aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds (INF) beantragt werden. Die empfangenden Einrichtungen müssen Eigenmittel in Höhe von 50 % der gesamten förderfähigen Projektkosten bereitstellen (Kofinanzierung). Der Eigenanteil wird als Prozentsatz der gesamten Projektkosten berechnet. Das bedeutet, dass bei einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren eine Gesamtfinanzierung von bis zu 400.000 € möglich ist.
Der finanzielle Beitrag der beteiligten Helmholtz-Zentren muss bei Antragstellung durch ein unterschriebenes Schreiben des Vorstands bestätigt werden, entweder durch die administrative Leitung, die wissenschaftliche Leitung oder beide. Dieser Beitrag kann aus finanziellen Mitteln und/oder Sachleistungen bestehen. Sachleistungen können beispielsweise Personalkosten, die Nutzung von Geräten oder andere dem Projekt direkt zurechenbare förderfähige Ressourcen umfassen. Alle Sachleistungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Beantragt werden können Mittel für Personal-, Reise- und Verbrauchskosten. Investitionen sowie Gemeinkosten (Overheadkosten) können nicht beantragt werden.
Gemäß den Verfahren des Impuls- und Vernetzungsfonds (INF) werden die bewilligten Mittel an das koordinierende Zentrum ausgezahlt, das diese eigenverantwortlich an die Partner verteilt. Die Förderung ist grundsätzlich auf Helmholtz-Zentren beschränkt. In klar begründeten Fällen kann die Förderung auch hochqualifizierten universitären Partnern in Deutschland gewährt werden.
Maximal 70 % der INF-Fördermittel dürfen einem einzelnen Helmholtz-Zentrum zugewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die im Budget- bzw. Finanzplan gemachten Angaben in der Regel verbindlich sind. Der Fördervertrag wird entsprechend erstellt. Vorlagen für die Finanzpläne finden Sie hier.
Nein, zusätzlich zu den mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Helmholtz-Zentren (oder zwei AST-Programmen) können auch externe Partner außerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft eingebunden werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung ausschließlich für Helmholtz-Zentren vorgesehen ist. In klar dokumentierten Fällen kann eine Förderung auch für hochqualifizierte Universitätspartner in Deutschland erfolgen.
Falls Sie planen, einen Antrag gemeinsam mit einer Universität einzureichen, beachten Sie bitte Folgendes: Aus der Projektlogik muss eindeutig hervorgehen, dass die Kooperation mit der Universität für den Projekterfolg zwingend erforderlich ist und dass auch der Mittelfluss notwendig ist.
Analog zu den Bestätigungsschreiben der beteiligten Helmholtz-Zentren (unterzeichnet von den Vorständen) muss dem Antrag ein Schreiben der beteiligten Universität beigefügt werden. Dieses sollte die Unterstützung der Universität, die strategische Bedeutung der Zusammenarbeit sowie den Mittelfluss bestätigen. Zudem müssen in dem Schreiben auch die von der Universität bereitgestellten Eigenmittel angegeben werden. Das Schreiben muss von der Universitätsleitung oder mindestens der Fakultätsleitung unterzeichnet sein – eine Unterschrift allein durch den unmittelbaren Mittelempfänger bzw. die Professur reicht nicht aus.
Für die Erstellung des Antrags stehen Vorlagen zur Verfügung.
Ein Antrag MUSS als eine einzelne PDF-Datei eingereicht und wie folgt formatiert sein:
Einzelne PDF-Datei
Seitenformat: A4 (Hochformat)
Schriftart: Arial, 12pt
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder: Oben/Links/Rechts/Unten: 2,5/2,5/2,5/2,0 cm
Sprache: Englisch
Budgetangabe: EUR x00.000,00
Literaturverweise: Harvard-Zitationsstil
Zusätzlich müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
Abstract: max. 1.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Schlagwörter: max. 10
Antragstext (inkl. Abbildungen, Anhänge ausgenommen): max. 7 Seiten
Literaturverzeichnis: max. 2 Seiten
Begründung für eine erneute Einreichung: max. 1 Seite
Kontakte, Beratung, Partnersuche
Antragsteller müssen mindestens einen HMC-Metadaten-Hub und/oder die Technologieeinheit FAIR Data Commons kontaktieren, um sich in der Antragsphase beraten zu lassen. Dies muss schriftlich von mindestens einem der jeweiligen HMC-Hub oder FAIR Data Commons-Koordinatoren bestätigt und im Antrags beigefügt werden.
HMC bietet verschiedene Möglichkeiten, um andere Interessierte kennenzulernen und als Projektpartner zu gewinnen:
Virtuelle Informationsveranstaltungen mit Networking-Bereich am 12.05.2026 und 03.06.2026 (weitere Informationen und Anmeldung über die jeweiligen Links)
Offene Sprechstunden
Mattermost-Kanal „HMC Public“ zur Vernetzung mit potenziellen Projektpartnern
Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Metadaten Hub und/oder dem HMC Office
Die Ergebnisse der fachspezifischen Hubs und des FAIR Data Commons werden regelmäßig unter https://helmholtz-metadaten.de/tools präsentiert. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einheit.
Im HMC gibt es sechs fachspezifische Hubs, die an verschiedenen Zentren angesiedelt sind und den sechs Forschungsbereichen der Helmholtz-Gemeinschaft entsprechen: Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr; Erde und Umwelt; Energie; Gesundheit; Information; Materie.
Darüber hinaus stellt die HMC-Einheit „FAIR Data Commons“ ein Arbeitspaket bereit, das Technologien und Prozesse entwickelt und beschreibt, um Metadaten über gemeinsame Schnittstellen und Dienste zugänglich und verfügbar zu machen.
Die verschiedenen Helmholtz-Zentren sind jeweils mindestens einem der sechs Forschungsbereiche der Helmholtz-Gemeinschaft zugeordnet. Auf dieser Grundlage sowie anhand der wissenschaftlichen Ausrichtung Ihres Projektantrags sollte die Zuordnung zu einem Hub eindeutig sein. Falls dennoch Unsicherheiten bestehen, kontaktieren Sie uns bitte unter project-proposal(at)helmholtz-metadaten.de.
Für formale Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich bitte an project-proposal(at)helmholtz-metadaten.de. Darüber erreichen Sie das HMC-Office und das Helmholtz-Office.
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Metadata Hub.